Aktuelle Informationen wegen der Corona-Pandemie

Veröffentlicht von Frank Exner am

Aktualisierung vom 02.05.2022

Künftig entfällt die Maskenpflicht für Patienten. Diese Verordnung wurde speziell für Zahnarztpraxen erlassen.
Link: https://lzk-bw.de/die-kammer/fuer-stand … kt-19-2022

Auf freiwilliger Basis kann natürlich eine Maske getragen werden. Damit liegt die Entscheidung bei jedem Einzelnen.

Aktualisierung vom 03.04.2022

Die Pandemie ist nun fast vorbei, dennoch gibt es in Arzt- und Zahnarztpraxen noch die Pflicht eine Maske zu Tragen. Eine FFP2-Maske ist nicht mehr erforderlich, d.h. es reicht ein normaler Mundschutz (OP-Maske).

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Aktualisierung vom 04.12.2021

Aufgrund der gestiegenen Inzidenzen, wurde die Schweiz nun zum Hochrisikogebiet ernannt. Dies hat zur Folge, dass 24 Stunden-Aufenthalte in Deutschland nur noch möglich sind unter folgenden Voraussetzungen:

  • geimpft oder
  • genesen oder
  • getestet (ST max. 48 Std., PCR max. 72 Std.)

Bringen Sie bitte bei Ihrem nächsten Praxisbesuch einen entsprechenden Nachweis mit, da er beim Grenzübertritt evtl. angefordert wird!

Link: Ausführliche Einreisevorschriften des BGM (Deutschland) vom 04.12.21
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Aktualisierung vom 29.08.2021

Für Schweizer Patienten gibt es derzeit keinerlei Einschränkungen. Für alle Patienten gilt nach wie vor, dass in geschlossenen Räumen ein Mund- und Nasenschutz getragen werden muss.

Aktualisierung vom 16.02.2021

Dies sind die derzeit geltenden Regelungen an der CH/D – Grenze (Stand 16.02.2021):

  • 24-Stunden-Einreise für Schweizer ist zu gewöhnlichen medizinischen Zwecken jederzeit möglich für den „grenznahen Bereich
  • Grenznaher Bereich“ umfasst die Kantone Appenzell, Thurgau, St. Gallen, Zürich und Schaffhausen
  • Einreise aus entfernteren Kantonen ist für „dringende“ medizinische Behandlungen ebenfalls erlaubt

Dies ist auf dieser Seite des Landes Baden-Württemberg nachzulesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Bisher wurden an Grenzübergängen keine schriftlichen Belege  für Arzttermine verlangt. Sollte es in diesem Punkt zu Änderungen kommen, so werden wir hier darüber informieren.

Weiterhin gilt jedoch:  „Einreisen aus überwiegend touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs bleiben untersagt“.

Aktualisierung vom 19.01.2021

Im Moment läuft unser Praxisbetrieb ganz regulär. Patienten aus der Schweiz können die Grenze „aus medizinischen Gründen“ ganz offiziell passieren. Beim Grenzübertritt ist auch kein Nachweis über die medizinische Behandlung vorzulegen.

Falls es zu Verschärfungen kommen sollte, dann werden wir hier, an dieser Stelle, informieren!

Aktualisierung vom 22.07.2020

Seit einigen Wochen hat sich die Corona-Situation entspannt und die Lage an der Grenze wieder normalisiert. Bringen Sie für den Wartebereich bitte einen Mundschutz mit!

Aktualisierung vom 08.05.2020

Inzwischen kommen auch die Schweizer Patienten wieder gut über die Grenze, wenn sie eine Einladung der Praxis vorweisen können.
Wenn Sie telefonisch einen Termin vereinbaren, dann lassen Sie sich bitte gleich per Mail eine entsprechende Einladung zusenden. 

Bitte beachten Sie, dass beim Grenzübertritt keine Waren mitgenommen werden dürfen!!

Aktualisierung vom 27.04.2020

Inzwischen werden die Restriktionen mit Kontaktbeschränkungen allmählich wieder gelockert. Auch wir werden wieder zu einem einigermaßen regulären Betrieb übergehen können. Durch  die entsprechende Schutzausrüstung (FFP2-Masken ohne Ventil) und Hygienemaßnahmen sind wir in der Lage, unsere Patienten und uns gut zu schützen.

Ab dem  27.04.2020 sind wir für die Terminvergabe wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.

Für unsere Patientinnen und Patienten aus der Schweiz:
Die deutsche Grenze ist für Patienten mit einem EU-Pass jederzeit passierbar. Auch für Patienten mit Schweizer Pass gibt es nun einen Lichtblick: Nach neuesten Erkenntnissen ist das Passieren der Grenze wieder möglich, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung durchgeführt werden soll. Wir würden Ihnen dann im Anschluss an die telefonische Terminvereinbarung per Mail eine „Einladung“ zusenden.
Hier sind als Link die kompletten Bedingungen der Bundespolizei, welche sich stets ändern können: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html

Aktualisierung vom 08.04.2020
Für dringende Fälle/Schmerzfälle bleibt unsere Praxis weiterhin geöffnet, auch über die Feiertage. Tel. 0049 7531 62040 (gilt nur für unsere Bestandspatienten)

Aktualisierung vom 27.03.2020
Unsere Schweizer Patienten, welche einen EU-Pass besitzen, können derzeit immer noch die Grenze zu Deutschland passieren und können daher in Schmerzfällen/Notfällen gerne einen Termin erhalten. Näheres entnehmen Sie bitte dem Anrufbeantworter. 

Aktualisierung vom 23.03.2020:
Seit dem 23.03.2020 ist der Grenzübertritt aus der Schweiz kommend verschärft worden. Patienten dürfen nun auch in Schmerzfällen/Notfällen nicht über die Grenze (Ausnahme: EU-Pass). Wir arbeiten momentan daran, diese unbefriedigende Situation zu beheben.

Aktualisierung vom 20.03.2020:
Hier ist ein interessanter Artikel vom Kantonsspital St. Gallen, dem ich ganz beipflichten kann:
http://infekt.ch/2020/03/neues-verstaendnis-der-covid-19-epidemie/


Aktualisierung vom 16.03.2020:

Seit dem 16.03.2020 sind die Grenzen zur Schweiz erschwert passierbar. Patienten aus der Schweiz, welche bei uns einen dringenden Termin für eine Notfallbehandlung haben, sollten uns vor der Behandlung kontaktieren, damit wir Ihnen einen entsprechenden Beleg per Mail zusenden können. Wenn Sie diesen Beleg den Grenzbeamten vorzeigen, können Sie die Grenze problemlos passieren.

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